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   OLG Naumburg, 03.12.1992 - 4 U 3/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4792
OLG Naumburg, 03.12.1992 - 4 U 3/92 (https://dejure.org/1992,4792)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.12.1992 - 4 U 3/92 (https://dejure.org/1992,4792)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 4 U 3/92 (https://dejure.org/1992,4792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung; Rechtsgeschäft eines beschränkt Geschäftsfähigen; Eigentumsverlust durch Ersitzung zugunsten von Volkseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 900; DDR: EGZGB § 11; DDR: GVO § 11

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 811
  • NJ 1993, 421
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Ob Volkseigentum zu Lasten des persönlichen (oder privaten) Grundeigentums ersessen werden konnte, ist in der Rechtsprechung und Literatur streitig (bejahend: OLG Naumburg, OLGZ 1994, 16; Brandenb. OLG VIZ 1995, 371, 373; verneinend: BezG Dresden, VIZ 1993, 313, 314; KG ZIP 1994, 1813, 1817; aus der Literatur vgl. Böhringer OV-spezial 1995, 286, 288; Fritsche LKV 1995, 308, 312; Gruber VIZ 1995, 545; Schäfer-Gölz VIZ 1995, 326, 327).
  • OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02

    Eigenbesitz; Ersitzung

    Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor).
  • OLG Naumburg, 22.08.1995 - 1 U 40/95

    Eigentumsverhältnisse an konsumgenossenschaftlichen Grundstücken

    Eine Ersitzung zugunsten Eigentum des Volkes war möglich (OLG Naumburg, MDR 1993, 811 -812, zit. nach juris).

    Der Lauf der Ersitzungsfrist war während des Bestehens der DDR nicht gemäß 900 Abs. 1 Satz 2, 939, 203 Abs. 1 und 2 BGB gehemmt, da zur DDR-Zeit weder ein Stillstand der Rechtspflege noch ein Fall der höheren Gewalt vorgelegen hat (OLG Naumburg, MDR 1993, 811 -812, zit. nach juris).

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